Kosten

WICHTIG: Seit 1.1.26 ist für Neukund:innen keine Abrechnung über die Grundversicherung mehr möglich

Zürich

Psychotherapie/Coaching/Supervision für Einzelpersonen:  CHF 180.- pro 50 Minuten

 

Paare und Familien: CHF 240.- pro 60 Minuten

 

Teams auf Anfrage

 

Frauenfeld

Psychotherapie/Coaching/Supervision für Einzelpersonen:  160.- pro 50 Minuten

 

Paare und Familien: CHF 220.- pro 60 Minuten

 

Teams auf Anfrage



Informationen zur abrechnung von Psychotherapie

Grundversicherung

Sowohl ärztliche als auch die nicht-ärztliche psychotherapeutische Behandlungen werden ab dem 1.7.22 aus obligatorischen Grundversicherung gedeckt, wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist. 

 

Für die nicht-ärztliche Psychotherapie ist eine Anordnung durch die Hausärztin oder den Hausarzt Bedingung. 

Auch Psychiater:innen sowie Ärzte:innen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen. 

 

Bei mir ist diese Abrechnung seit 1.1.26 für Neukund:innen nicht mehr möglich. 

Zusatzversicherung

Am besten klären Sie aktuell schriftlich, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Zusatzversicherung ab dem 1.7.22. noch Leistungen an die Psychotherapie übernehmen wird, wenn ein:e Psychotherapeut:in über die Zulassung zur Grundversicherung verfügt. Die meisten Krankenkassen über nehmen die Kosten nur noch, wenn keine Zulassung zur OKP gegeben ist. 

 

Da ich aktuell noch wenige bestehende Patient:innen habe, die über die Grundversicherung abgerechnet werden, ist aktuell bei den meisten Krankenkassen eine Abrechnung über die Zusatzversicherung bei mir ebenfalls nicht möglich. Sobald sich dies ändert, wird dies an dieser Stelle vermerkt.