Ab dem 1.7.2025 werde ich nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen und ausschliesslich Termine für Selbstzahler:innen anbieten.
Grundversicherung
Sowohl ärztliche als auch die nicht-ärztliche psychotherapeutische Behandlungen werden ab dem 1.7.22 aus obligatorischen Grundversicherung gedeckt, wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist.
Für die nicht-ärztliche Psychotherapie ist eine Anordnung durch die Hausärztin oder den Hausarzt Bedingung.
Auch Psychiater:innen sowie Ärzte:innen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen.
Zusatzversicherung
Am besten klären Sie aktuell schriftlich, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Zusatzversicherung ab dem 1.7.22. noch
Leistungen an die Psychotherapie übernehmen wird, wenn ein:e Psychotherapeut:in über die Zulassung zur Grundversicherung verfügt. Die meisten Krankenkassen über nehmen die Kosten nur noch, wenn
keine Zulassung zur OKP gegeben ist.
Meine Tarife gerne auf Anfrage.
Selbstzahler:innen
Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung, die Sie unabhängig von Ihrer Krankenkasse bezahlen können. Tarife gerne auf Anfrage.